Pflanzenschutzmittel – Minecto Gold gegen Rapserdfloh als zeitlich befristete Notfallzulassung
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 24.06.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Minecto Gold mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole befristet zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Rapserdfloh in Winterraps beschränkt.
Die Zulassung von Minecto Gold wird für die Zeit vom 1. September 2022 bis zum 29. Dezember 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge ist ausschließlich auf 18.000 kg begrenzt und damit ausreichend für eine Befallsfläche von etwa 96.000 ha Winterraps bei einer Behandlung.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Das Ausbringen von Minecto Gold darf in Winterraps nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Stadium der Kultur ab BBCH 14 gegen Larven und Adulte des Rapserdflohs gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 187,5 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.