Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung ermöglicht Bekämpfung der Kirschessigfliege in Beeren
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 04.05.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kirschessigfliege in Rote, Weiße, Schwarze Johannisbeere und in Heidelbeere beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Mai 2021 bis zum 11. September 2021 für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Exirel-Menge wird auf 1.800 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für eine Anbaufläche von insgesamt etwa 1.300 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung - außerhalb von Wasserschutzgebieten
Das Mittel Exirel darf außerhalb von Wasserschutzgebieten nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf als Spritz- oder als Sprühanwendung im Freilandanbau der o.g. Kulturen, im Entwicklungszeitraum der Kulturen von BBCH 81 bis BBCH 87. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den o.a. Kulturen und je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den beiden möglichen Behandlungen muss mindestens 3 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit - außerhalb von Wasserschutzgebieten
Der Mittelaufwand beträgt 0,75 Liter/ha in mindestens 600 Liter Wasser/ha. Insgesamt darf die Gesamtausbringmenge von maximal 1,5 Liter/ha in der Kultur/Jahr nicht überschritten werden. Die Wartezeit Wartezeiten in Johannisbeere, Heidelbeere wurde auf exakt 3 Tage festgelegt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung - innerhalb von Wasserschutzgebieten
Das Mittel Exirel darf innerhalb von Wasserschutzgebieten nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf als Spritz- oder als Sprühanwendung im Freilandanbau der o.g. Kulturen, im Entwicklungszeitraum der Kulturen von BBCH 81 bis BBCH 87. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den o.a. Kulturen und je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit - innerhalb von Wasserschutzgebieten
Der Mittelaufwand beträgt 0,75 Liter/ha in mindestens 600 Liter Wasser/ha. Insgesamt darf die Gesamtausbringmenge von maximal 0,75 Liter/ha in der Kultur/Jahr nicht überschritten werden. Die Wartezeit Wartezeiten in Johannisbeere, Heidelbeere wurde auf exakt 3 Tage festgelegt.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.