Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung ermöglicht den diesjährigen Saatmais vor Schnellkäferlarven zu schützen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.04.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Belem 0,8 MG (Wirkstoff Cypermethrin) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Saatmais gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. April 2021 bis zum 12. August 2021 ausgesprochen. Damit ist die jeweilige Anwendung in einem Zeitraum von exakt 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Belem 0,8 MG-Menge wird auf 46.800 kg begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 3.900 ha befallsgefährdeten Maiszüchtungs- bzw. Maisvermehrungsflächen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Freilandanbau von Saatmais bei der Saat, nach Warndienstaufruf als Saatreihenbehandlung mit Erdabdeckung gestreut werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 12 kg/ha und entspricht damit ca. 86 g Produkt / 100m Saatreihe. Die Wartezeit wurde mit „F“ festgelegt und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung
(z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Sämtliche Anwendungsbestimmungen sind zwingend umzusetzen. Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.