Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung ermöglicht Wanzenbekämpfung in Obst
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 01.04.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Karate Zeon mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin befristet zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Grüne Futterwanze und die Rotbeinige Baumwanze in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche beschränkt
Die Zulassung von Karate Zeon wird für die Zeit vom 31. März 2022 bis zum 28. Juli 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Für die Anwendung gegen Grüne Stinkwanze, die Grüne Reiswanze, die Graue Gartenwanze, die Marmorierte Baumwanze und die Beerenwanze wird die Zulassung vom 01. Mai 2022 bis 28. August 2022 erteilt.
Die bundesweit zugelassene Mittelmenge ist auf insgesamt auf 120 Liter begrenzt. Diese Menge ist ausreichend um 1.400 ha Apfel und Birne und 200 ha Süß- und Sauerkirschen zu behandeln.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Karate Zeon darf Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche gegen Fruchtschädigende Wanzen wie: Grüne Futterwanze (Lygocoris pabulinus, Rotbeinige Baumwanze (Pentatoma rufipes), Grüne Reiswanze (Nezara viridula), Grüne Stinkwanze (Palomena prasina), Graue Gartenwanze (Rhaphigaster nebulosa), Marmorierte Baumwanze (Halymorpha halys) und Beerenwanze (Dolycoris baccarum) gesprüht werden.
Zum Zeitpunkt der Anwendung muss das Stadium des Schadorganismus Junge Nymphenstadien (L1 bis L3) erreicht sein.
Auch die Stadien der jeweiligen Kultur sind zum Behandlungszeitpunkt festgesetzt:
- BBCH 59 – 72: bei der Bekämpfung von Grüne Futterwanze und Rotbeinige Baumwanze
- BBCH 74 – 85: bei der Bekämpfung von Grüne Reiswanze, Grüne Stinkwanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze und Beerenwanze
Beim Anwendungszeitpunkt muss wie folgt differenziert werden:
- gegen Grüne Futterwanze, Rotbeinige Baumwanze: Kurz vor der Blüte bis kurz nach der Blüte.
- gegen Grüne Stinkwanze, Grüne Reiswanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze und Beerenwanze: Im Sommer (Juni bis August).
Jeweils nach Warndienstaufruf zum Schlupf der Wanzen (je nach Wanzenart o.a. unterschiedlicher Zeitpunkt). Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf insgesamt 0,0375 Liter/ha und m Kronenhöhe in max. 500 Liter/ha Wasser und m Kronenhöhe. Maximal dürfen 0,075 Liter/ha (maximal 2 m Kronenhöhe) je Behandlung ausgebracht werden. Die Wartezeit wurde auf exakt 14 Tage festgelegt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.