Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Apfelblütenstecher
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.02.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Minecto One (Wirkstoff: Cyantraniliprole) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Apfelblütenstecher (Anthonomus pomorum) in Apfel beschränkt.
Die Zulassung von Minecto One wird für die Zeit vom 25. Februar 2022 bis zum 24. Juni 2022 ausgesprochen. Die bundesweit zugelassene Menge ist auf insgesamt auf 375 kg begrenzt und damit ausreichend für eine Apfel-Befallsfläche von etwa 3.000 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Minecto One darf im Freilandobstanbau von Apfel nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf, nach dem Einwandern der Käfer in die Obstanlagen vor Eiablagebeginn gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 62,5 g/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Maximal dürfen 125 g/ha (2 m Kronenhöhe) eingesetzt werden.
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.