Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für ATTRACAP für Kartoffel, Spargel und Süßkartoffel
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.11.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 für ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III) eine Notfallzulassung erteilt wurde.
Die Zulassung von ATTRACAP ist ausschließlich beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Schnellkäfer (Drahtwurm) in Kartoffeln auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im Ökolandbau, sowie für Spargel und Süßkartoffeln. Sie wird erteilt für die Zeit vom 17. Februar 2025 bis zum 15. Juni 2025, womit die Anwendung für exakt 120 Tage möglich ist. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 105.000 kg, ausreichend für ca. 3.500 ha, begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung - ATTRACAP darf im Larvenstadium der Schnellkäfer (Drahtwurm) bei geringem bis mittleren Befall eingesetzt werden im Freilandanbau von Kartoffeln, deren Verwendungszweck als Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffeln bestimmt ist. Als Anwendungszeitpunkt wurde der Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 01 oder BBCH 21-33 beim Legen der Kartoffeln oder alternativ zwischen den Kartoffeldämmen kurz vor Reihenschluss festgelegt. Als Anwendungstechnik wurde das Streuen über Granulatstreuer in Form der Einbringung des Granulats in die offene Furche und sofortige vollständige Bedeckung manifestiert. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung - ATTRACAP darf in Spargel im Larvenstadium des Schadorganismus (Drahtwurm) bei geringem bis mittleren Befall gestreut werden. Als Anwendungszeitpunkt wurde die Zeit nach dem Aufdämmen von März bis April vor dem Schießen der Kultur aus dem Boden festgelegt. In der Anwendungstechnik ist das Einstreuen mit Granulatstreuer auf dem abgefrästen Spargeldamm manifestiert. Dabei gilt: Die Spargeldämme werden wie gewohnt aufgedämmt. Ende März- bis Anfang April wird die Folie auf dem Damm zur Seite genommen, die obersten 20 cm des Dammes mit der Fräse entfernt und das Granulat mittels Granulatstreuer aufgebracht. Nach dem Aufbringen wird im selben Schritt der Damm wieder aufgebaut. Anschließend wird die Folie wieder auf den Damm gelegt. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung - ATTRACAP darf im Freilandanbau von Süßkartoffel, bei geringem bis mittleren Befall durch den Schadorganismus (Drahtwurm) gestreut werden. Als Anwendungszeitpunkt wurde das BBCH-Entwicklungsstadium 01 der Kultur beim Setzen der Stecklinge oder direkt vor der Pflanzung festgelegt. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit - Die Aufwandmenge in den genannten Kulturen beträgt jeweils 30 kg/ha. Das exakt entspricht einer Menge an Sporen in Höhe von 1,2x1010/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.