Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für besonders anfälligen Hopfen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.07.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel Luna Sensation (Wirkstoffe: Trifloxystrobin und Fluopyram) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Echten Mehltau in Hopfen Hopfen (ausschließlich für die mehltauanfällige Sorte Herkules) beschränkt.
Die Zulassung wird auf den Zeitraum vom 7. Juli 2021 bis zum 3. November 2021 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 5.900 Liter ausschließlich zur Behandlung der hochanfälligen Hopfensorte Herkules auf ca. 7.000 ha begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Luna Sensation darf im Freilandhopfenanbau bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Entwicklungsbereich der Kultur BBCH 31 bis BBCH 79 gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der genannten Kultur und je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Ein Behandlungsabstand zwischen diesen beiden Behandlungen muss 10 bis 14 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Bei der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:
- bis BBCH 37: 0,27 Liter/ha in 800 – 1200 Liter Wasser/ha
- BBCH 37 - 55: 0,4 Liter/ha in 1500 – 2200 Liter Wasser/ha
- BBCH 55 - 79: 0,6 Liter/ha in 2600 – 3300 Liter Wasser/ha
Die Wartezeit wurde auf exakt 21 Tage festgelegt.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.