Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Anbau von Birnen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 31.03.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Gemeiner Birnenblattsauger (Cacopsylla pyri) in Birnen beschränkt.
Die Zulassung von Movento SC 100 wird für die Zeit vom 20. April 2020 bis zum 17. August für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 6.750 Liter beschränkt und ist damit ausreichend für etwa 1.500 ha Anbaufläche bei zwei Behandlungen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf nach der Blüte bei voller Belaubung ab BBCH 69 nach Befallsbeginn und ab Warndienstaufruf im Freilandanbau von Birnen gegen Eier und Junglarven des Birnenblattsaugers (Cacopsylla pyri) gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 0,75 Liter/ha und je m Kronenhöhe (maximal 2,25 Liter/ha) in mindestens 250 Liter Wasser/ha und m Kronenhöhe. Die maximal mögliche Ausbringmenge beträgt bei 2 Behandlungen genau 4,5 Liter/ha. Die Wartezeit von der letzten Behandlung bis zur ersten Beerntung beträgt exakt 21 Tage.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.