Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Apfelanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.04.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Movento SC 100 (Wirkstoff Spirotetramat) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Apfelblutlaus (Eriosoma lanigerum) in Apfel beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 19. April 2021 bis zum 16. August 2021 für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Movento SC - Menge wird auf 31.500 Liter begrenzt und ist damit ausreichend rund 7.000 ha Anbaufläche bei zwei Behandlungen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel Movento SC 100 darf im Freiland-Apfelanbau bei voller Belaubung im Kulturentwicklungsbereich BBCH 69 bis BBCH 72 nach der Blüte; nach Befallsbeginn und ab Warndienstaufruf gegen Larven und Adulte der Apfelblutlaus (Eriosoma lanigerum) gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand muss mindestens 14 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 0,75 Liter/ha und je m Kronenhöhe (maximal 2,25 L/ha) in maximal 500 Liter Wasser/ha und m-Kronenhöhe. Die maximale Ausbringmenge darf 4,5 Liter/ha (bei 2 Behandlungen) nicht überschreiten. Die Wartezeiten beträgt 21 Tage.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.