Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Beerenanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.04.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Isonet Z ((E,Z)-2,13-Octadecadien-1-ylacetat und (E,Z)-3,13- Octadecadien-1-ylacetat) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Johannisbeer-Glasflügler in Johannisbeere und Stachelbeere beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 26. April 2021 bis zum 24. August 2021 für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Isonet Z - Menge ist auf 31.530 Dispenser begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 95 ha Behandlungsfläche.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel Isonet Z darf im Freilandanbau von Johannisbeere und Stachelbeere vor Flugbeginn des Falterfluges und nach Warndienstaufruf gegen Adulte des Schadorganismus und im Stadium der Kultur BBCH ab 71 ausgebracht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Aufwandmenge wurde festgesetzt auf 330 Dispenser/ha. Die Wartezeit (F) ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.