Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Birnenanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.04.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Movento SC 100 (Wirkstoff Spirotetramat) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Gemeiner Birnenblattsauger (Cacopsylla pyri) in Birne beschränkt:
Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. April 2021 bis zum 12. August 2021 ausgesprochen. Damit ist die Anwendung in einem Zeitraum von exakt 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Movento SC 100 - Menge wird auf 6.750 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 1.500 ha Anbaufläche bei zwei Behandlungen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf bei voller Belaubung ab BBCH 69 im Freiland-Birnenanbau gegen Eier und Junglarven des „Gemeiner Birnenblattsauger“ nach der Blüte, nach Befallsbeginn und ab Warndienstaufruf gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 0,75 Liter/ha und je m Kronenhöhe (maximal 2,25 Liter/ha) in min. 250 Liter Wasser/ha und m-Kronenhöhe. Die maximale Ausbringmenge von maximal 4,5 l/ha (bei 2 Behandlungen) darf nicht überschritten werden. Die Wartezeit beträgt exakt 21 Tage.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.