Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Birnenanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.04.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Vertimec Pro (Wirkstoff Abamectin) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Gemeiner Birnenblattsauger (Cacopsylla pyri) in Birne beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 19. April 2021 bis zum 16. August 2021 für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Vertimec Pro - Menge wird auf 600 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für eine Befallsfläche von etwa 800 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel Vertimec Pro darf nach Warndienstaufruf im Freiland-Birnenanbau bei voller Belaubung im Kulturentwicklungsbereich BBCH 69 bis BBCH 71 (ab Blühende) gegen Birnenblattsauger (Cacopsylla pyri) gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 0,375 Liter/ha und m-Kronenhöhe in max. 500 Liter/ha Wasser und m-Kronenhöhe. Die maximale Ausbringmenge darf 0,75 Liter/ha (maximal 2m Kronenhöhe) nicht überschreiten. Die Wartezeiten beträgt 28 Tage.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.