Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Einsatz in Weinreben
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.07.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Surround mit dem Wirkstoff Aluminiumsilikat zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in der Weinrebe - deren Nutzung als Tafel- und Keltertraube vorgesehen ist - beschränkt.
Die Zulassung von Surround wird für die Zeit vom 7. Juli 2020 bis zum 3. November 2020 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 40.000 kg ausreichend für etwa 850 ha (bei 2 Behandlungen) begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Entwicklungszeitraum der Kultur zwischen BBCH 81 und BBCH 89 nach der ersten Eiablage und Warndienstaufruf im Freiland gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Dabei gilt: Bei Abwaschung durch Regen Belag erneuern.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 24kg je Hektar in 300 bis 400 Liter Wasser/ha. Maximal dürfen 48kg je Hektar in der Kultur/Jahr ausgebracht werden. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.