Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Freiland- und Gewächshausgemüseanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.02.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat PROMAN (Wirkstoff: Metobromuron) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat beschränkt.
Die Zulassung von PROMAN wird für die Zeit vom 20. Februar 2022 bis zum 19. Juni 2022 ausgesprochen. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 1.200 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
PROMAN darf im Freiland- und Gewächshausgemüseanbau von Feldsalat gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) gespritzt werden. Die Anwendung ist vor dem Auflaufen bzw. unmittelbar nach der Saat möglich. Als entsprechendes Stadium des Schadorganismus wurde BBCH 12 definiert. In direkter Verbindung dazu wurde der Einsatztermin in der Kultur in dem Entwicklungsbereich BBCH 00 bis BBCH 05 festgelegt. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit nach erfolgter Ausbringung beträgt 42 Tage im Freilandanbau bzw. 60 Tage nach der Gewächshausanwendung.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.