Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Freiland-Gemüseanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.02.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Maxim 480 FS (Wirkstoff Fludioxonil) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Fusariosen und Stängelbrand in Gurke deren Verwendungszweck Einlegegurke vorgesehen ist.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 11. Februar 2021 bis zum 15. Juni 2021 ausgesprochen. Damit ist die jeweilige Anwendung in einem Zeitraum von exakt 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Maxim 480 FS-Menge wird auf 10 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel zur Saatgutbehandlung vor der Saat wird eingesetzt im Freiland-Gemüseanbau von Gurke deren Verwendungszweck als Einlegegurken bestimmt ist. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung beschränkt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 100 ml/100 kg Saatgut. Pro Hektar dürfen maximal 2,28 ml/ha - entsprechend 60.000 Korn/ha – eingesetzt werden. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für beide Präparate gilt, gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.