Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Freiland-Gemüseanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.04.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Asulox (Wirkstoff Asulam) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Senecio und Polygonum in Spinat (einschließlich Saatguterzeugung), frische Kräuter und wolliger Fingerhut beschränkt.
Die Zulassung wird für jeweils 120 Tage erteilt für die Zeit vom
- 1. Mai 2021 bis zum 28. August 2021 für die Anwendung in frischen Kräutern und Spinat
- 29. März 2021 bis zum 26. Juli 2021 für die Anwendung in Spinat zur Saatguterzeugung
- 15. April 2021 bis zum 12. August 2021 für die Anwendung in wolligem Fingerhut
Die bundesweit zugelassene Asulox - Menge wird auf 16.100 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für 3.500 ha Spinat, 300 ha Spinat zur Saatguterzeugung und 300 ha frischen Kräutern und wolligem Fingerhut.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Herbizid gegen Polygonum und Kreuzblütler darf im Freiland in
- Spinat und frische Kräuter in der Zeit zwischen dem 1. Mai bis 28. August nach dem Auflaufen der Kultur gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
- Spinat zur Saatguterzeugung in der Zeit zwischen dem 29. März bis zum 26. Juli im BBCH-Stadium 10 der Schadorganismen bis zum Kulturentwicklungsstadium nach dem Auflaufen bis BBCH 19 gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 3 Anwendungen begrenzt. Dabei muss der Behandlungsabstand von 14 Tagen zwingend eingehalten werden.
- Digitalis Ianata (wolliger Fingerhut) in der Zeit zwischen dem 15. April bis 12. August nach dem Auflaufen der Kultur bis BBCH 19 gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit - Bei den Aufwandmengen wird zwischen den Kulturen differenziert.
- Spinat und frische Kräuter: Der Mittelaufwand beträgt 4,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Der gesamte Mittelaufwand darf 4,0 Liter nicht überschreiten.
- Spinat zur Saatguterzeugung: Der Mittelaufwand beträgt 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Der gesamte Mittelaufwand darf 3,0 Liter nicht überschreiten.
- Wolliger Fingerhut: Der Mittelaufwand beträgt 4,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Der gesamte Mittelaufwand darf 4,0 Liter nicht überschreiten.
Die Wartezeiten (XF) sind in allen genannten Kulturen gleich eingestuft und durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.