Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Obstanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zugelassen.
Die Zulassung ist auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) und Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi bzw. Rhagoletis cingulata) in Süßkirsche und Sauerkirsche für die Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 28. August 2020 beschränkt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 13.000 Liter für zwei Behandlungen, ausreichend für etwa 6500 ha Gesamtfläche begrenzt.
Zusätzlich wird die Zulassung wird für das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich für die Zeit vom 15. Juni 2020 bis zum 12. Oktober 2020 erteilt. Die genehmigte Menge wird in diesen Kulturen auf 4.650 Liter für zwei Behandlungen, ausreichend für etwa 3.150 ha Gesamtfläche
begrenzt.
Kombiniert aus allen o.g. Indikationen ergibt sich daraus eine Gesamtmenge von 17.650 Liter.
Angaben zur sachgerechten Anwendung in Süß- und Sauerkirsche
Das Mittel gegen die Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata), Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) darf im Freilandanbau von Süßkirsche und Sauerkirsche nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife gespritzt oder gesprüht werden. Als Anwendungszeitpunkt wurde der Kulturentwicklungsbereich BBCH 81 bis BBCH 87 festgelegt. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand muss mindestens 7 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit in Süß- und Sauerkirsche
Der Mittelaufwand beträgt 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe (maximal 1 Liter/ha je Behandlung; maximal 2 Liter/ha in der Kultur/Jahr). Die Wartezeit beträgt exakt 7 Tage.
Angaben zur sachgerechten Anwendung in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich
Das Mittel gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) darf im Freilandanbau von Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife gespritzt oder gesprüht werden. Als Anwendungszeitpunkt wurde der Kulturentwicklungsbereich BBCH 81 bis BBCH 87 festgelegt. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand muss mindestens 7 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich
Der Mittelaufwand beträgt 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,75 Liter/ha je Behandlung; maximal 1,5 Liter/ha in der Kultur/Jahr). Die Wartezeit beträgt exakt 7 Tage.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.