Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den ökologischen Anbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.02.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Spruzit Neu mit den Wirkstoffen Pyrethrine und Rapsöl zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Apfelblütenstecher in Kernobst (ökologischer Anbau) beschränkt.
Die Zulassung von Spruzit Neu wird für die Zeit vom 15. Februar 2019 bis zum 14. Juni 2019 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 7000 Liter zur Anwendung im ökologischen Apfelanbau begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Freiland vor der Blüte und nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Abstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 3 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 2,3 Liter/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe (maximal 2m Kronenhöhe (4,6 Liter/ha je Behandlung)). Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis
Sämtliche weiteren Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.