Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den ökologischen Anbau
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 06.04.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Quassiaextrakt MD mit dem Wirkstoff Quassin befristet zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung im ökologischen Hopfenanbau gegen die Hopfenblattlaus sowie im ökologischen Kernobst- und Steinobstanbau zur Anwendung gegen Sägewespen beschränkt
Die Zulassung von Quassiaextrakt MD wird für die Zeit vom 5. April 2022 bis zum 2. August 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge ist auf insgesamt auf 1.950 kg begrenzt. Diese Menge ist ausreichend um ca. 900 ha Kernobst, 70 ha Steinobst und 220 ha Hopfen zu behandeln.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich – Hopfen (ökologischer Anbau)
Quassiaextrakt MD darf gegen die Hopfenblattlaus im Freilandanbau von Hopfen (ökologischer Anbau) nach Ende des Blattlauszuflugs, nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich von BBCH 35 bis BBCH 61 gesprüht oder gestrichen werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit – Hopfen (ökologischer Anbau)
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf insgesamt 2,25 kg/ha in 800 bis 2200 Liter Wasser/ha. Das entspricht einer Quassin-Konzentration von 18 g/ha bei einem angenommenen Quassingehalt von 8 g/kg für das Quassiaextrakt MD. Die maximale Quassinmenge von 18 g/ha darf nicht überschritten werden. Bei einer höheren Quassinkonzentration im Produkt ist die Aufwandmenge entsprechend zu reduzieren. Die Wartezeit wurde auf exakt 60 Tage festgelegt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich - Kern- und Steinobst (ökologischer Anbau)
Quassiaextrakt MD darf gegen Sägewespen im Freilandanbau von Kern- und Steinobst (ökologischer Anbau) Nach Ende des Blattlauszuflugs, nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf vor dem Larvenschlupf des Schadorganismus im Entwicklungsbereich der genannten Kulturen von BBCH 64 bis BBCH 69 gesprüht werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit - Kern- und Steinobst (ökologischer Anbau)
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf insgesamt 1,5 kg/ha in 1000 Liter Wasser/ha. Das entspricht einer Quassin-Konzentration von 12 g/ha bei einem angenommenen Quassingehalt von 8g/kg für das Quassiaextrakt MD. Die maximale Quassinmenge von 12 g/ha darf nicht überschritten werden. Bei einer höheren Quassinkonzentration im Produkt ist die Aufwandmenge entsprechend zu reduzieren.
Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.