Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den ökologischen Profi-Anbau
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 08.03.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Flowbrix mit den Wirkstoff Kupferoxychlorid befristet zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Auflaufkrankheiten an Ölkürbis-Saatgut (Beizanwendung) im ökologischen Anbau beschränkt. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht erlaubt.
Die Zulassung von Flowbrix wird für die Zeit vom 04. März 2022 bis zum 01. Juli 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge ist auf insgesamt auf 16,5 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Flowbrix darf vor der Saat im Freilandanbau im BBCH-Stadium 00 der Kultur (Beizanwendung) zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten in Ölkürbis eingesetzt werden dessen Verwendungszweck zur Ölgewinnung und zum Verzehr vorgesehen ist.
Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 330 ml pro 100 kg Saatgut festgelegt. Dabei sind 5 kg Saatgut festgeschriebene Saatgutmenge pro ha. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.