Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Pflanzkartoffelanbau - Vorsicht: Handling mit dem Wirkstoff muss passen - ggf. Beratung anfordern!
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.07.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel Quickdown (Wirkstoff: Pyraflufen-ethyl) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln beschränkt.
Die Zulassung wird auf den Zeitraum vom 23. Juli 2021 bis zum 19. November 2021 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 32.000 Liter und ist damit auf etwa 20.000 ha Saat/Pflanzkartoffelbestände begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Quickdown darf im Freiland Kartoffelanbau (Pflanzkartoffel) bis 14 Tage vor der Ernte zur Krautabtötung gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen diesen beiden Behandlungen muss mind. 4 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge je Behandlung wurde auf 0,8 Liter/ha in 300 - 600 Liter Wasser/ha + 2,0 Liter Toil/ha festgelegt. Je Kultur und Fläche bzw. je Jahr dürfen maximal 1,6 Liter/ha in 300 - 600 Liter Wasser/ha + 4,0 Liter Toil/ha ausgebracht werden.
Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.