Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Profianbau von Gewächshaustomaten
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.06.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel Tutavir (Wirkstoff: Phthorimaea operculella Granulovirus) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung im Gewächshaus gegen die Tomatenminiermotte (Tuta absoluta) in Tomaten beschränkt.
Die Zulassung wird auf den Zeitraum vom 21. Juni 2021 bis zum 18. Oktober 2021 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 400 Liter Tutavir ausreichend für ca. 200 ha Tomatenanbau unter Glas begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Tutavir darf im Gewächshausanbau zur Bekämpfung der Larven der Tomatenminiermotte ab Schlüpfen der ersten Larven gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der genannten Kultur und je Jahr auf 17 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den einzelnen Behandlungen muss mindestens 6 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 200 ml/ha in 200 bis 1800 Liter Wasser/ha festgesetzt. Insgesamt dürfen maximal max. 2 Liter/ha und Jahr ausgebracht werden.
Die Wartezeit wurde mit „F“ festgelegt und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.