Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Tomatenanbau in Gewächshäusern
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.05.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Tutavir mit dem Wirkstoff Phthorimaea operculella granulovirus zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Tomatenminiermotte (Tuta absoluta) in Tomaten begrenzt.
Die Zulassung von Tutavir wird für die Zeit vom 15. Juni 2020 bis zum 12. Oktober 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 400 Liter ausreichend für etwa 200 ha Tomatenanbau unter Glas begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen die Tomatenminiermotte darf im Gewächsausanbau zur Bekämpfung ab Schlüpfen der ersten Larven der Tomatenminiermotte gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 17 Anwendung begrenzt. Der Abstand zwischen den einzelnen Behandlungen muss mindestens 6 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 200 ml/ha in 200 bis 1800 Liter Wasser/ha (max. 2,0 Liter/ha und Jahr). Änderungsmitteilung vom 15.05.2020: In der Fassung der Anwendung wird in der Erläuterung zum Aufwand die maximale Aufwandmenge von 2,0 Liter/ha und Jahr in 3,4 Liter/ha und Jahr geändert.
Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.