Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Anwendung im Freilandanbau und im Gewächshaus
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 18.06.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat PROMAN (BCP222H) mit Wirkstoff Metobromuron zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat begrenzt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 19. Juni 2020 bis zum 16. Oktober 2020 für 120 Tage erteilt. In 2020 wird in Deutschland Feldsalat auf insgesamt 3.800 ha angebaut. Davon entfallen auf den Frühjahrsanbau 1.200 ha und auf den Herbstanbau 2.600 ha (dieser Antrag). Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 2.400 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) darf im Freiland und im Gewächshaus vor dem Auflaufen, unmittelbar nach der Saat bis BBCH 05 und bis BBCH 12 der Schadorganismen gespritzt werden.
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand wurde festgelegt auf 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha Bei der Wartezeit wird differenziert: Wartezeiten Freiland: 42 Tage; Wartezeiten Gewächshaus: 60 Tage.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.