Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Anwendung im ökologischen Anbau von Kernobst
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.06.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Spruzit Neu mit Wirkstoffen Pyrethrine und Rapsöl zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen den Birnenknospenstecher (Anthonomus pyri) und die Rotbeinige Baumwanze (Pentatoma rufipes) im Kernobst begrenzt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 1. August 2020 bis zum 28. November 2020 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 500 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für etwa 50 ha (bei 2 Behandlungen).
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen den Birnenknospenstecher (Anthonomus pyri) und die Rotbeinige Baumwanze (Pentatoma rufipes) darf im Freiland ab BBCH 87 der Kultur bei erhöhter Käferaktivität ab Spätsommer vor der Eiablage gespritzt werden.
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den Maßnahmen muss mindestens 3 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand wurde festgelegt auf 5 Liter/ha und m Kronenhöhe in 200 bis 500 Liter Wasser/ha und m Kronenhöhe; maximal 2m Kronenhöhe (10 Liter/ha je Behandlung). Bei der Wartezeit wurde in allen genannten Kulturen auf exakt 3 Tage festgelegt.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.