Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Anwendung in bestimmten Hopfensorten
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.07.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Luna Sensation mit den Wirkstoffen Trifloxystrobin und Fluopyram zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen den Echten Mehltau in Hopfen für die besonders anfälligen Sorten Herkules, Hallertauer Magnum, Hallertauer Taurus, Polaris und Nugget wie nachfolgend beschrieben beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 17. Juli 2020 bis zum 13. November 2020 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 10.800 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen Echten Mehltau in Hopfen darf im Freiland Hopfenanbau bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Entwicklungszeitraum der Kultur zwischen BBCH 31 bis BBCH 79 gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der dazwischen liegende Behandlungsabstand muss 14 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand muss entwicklungsspezifisch differenziert werden:
- BBCH 31 bis BBCH 37: 0,27 Liter/ha in 800 bis 1200 Liter Wasser/ha
- BBCH 37 bis BBCH 55: 0,4 Liter/ha in 1500 bis 2200 Liter Wasser/ha
- BBCH 55 bis BBCH 79: 0,6 Liter/ha in 2600 bis 3300 Liter Wasser/ha
Die Wartezeit beträgt exakt 21 Tage.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.