Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Anwendung in Erdbeeren
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.05.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat SpinTor mit dem Wirkstoff Spinosad zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Erdbeere (ausgenommen Remontierer) begrenzt.
Die Zulassung von SpinTor wird für die Zeit vom 15. Juni 2020 bis zum 12. Oktober 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 400 Liter ausreichend für etwa 1000 ha Erdbeeren bei zwei Anwendungen begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen die Kirschessigfliege darf im Freilandanbau von Erdbeeren (nur späte Sorten) - ausgenommen remontierende Sorten - nach festgestelltem Befall im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 81 bis BBCH 87 gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den beiden Maßnahmen muss mindestens 3 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 0,2 Liter/ha in 200 bis 1.000 Liter Wasser/ha (maximal 0,4 Liter/ha in der Kultur/Jahr). Die Wartezeit vom Zeitpunkt der letzten Behandlung bis hin zur möglichen Ernte muss 1 Tag betragen.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.