Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Behandlung von Futterrübensaatgut
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.10.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel Vibrance SB (Wirkstoffe: Fludioxonil, Metalaxyl-M und Sedaxane) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf die Saatgutbehandlung gegen Pythium ultimum, Phoma betae und Rhizoctonia solani in Futterrüben beschränkt.
Die Zulassung wird auf den Zeitraum vom 21. Oktober 2021 bis zum 17. Februar 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 120 Liter begrenzt, und ist damit ausreichend für die Aussaat von behandeltem Saatgut auf einer Anbaufläche von 2725 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Vibrance SB darf zur Saatgutbehandlung vor der Saat bei der Produktion von Saatgut in Räumen und in der Folge zur Aussaat im Freiland eingesetzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge je Behandlung wurde auf 33,3 ml pro Einheit Saatgut festgelegt. Als maximaler Mittelaufwand wurden 36,6 ml Produkt/ha (entsprechend maximal 1,1 Saatgut-Einheiten pro ha; 1 Einheit umfasst 100.000 Korn) festgelegt.
Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft und ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.