Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Beizung von Mais-Saatgut
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.01.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Korit 420 FS (Wirkstoff Ziram) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Fasan, Rabenkrähe und Taube in Mais vorgesehen ist.
Die Zulassung von Korit 420 FS wird für die Zeit vom 10. Januar 2022 bis zum 9. Mai 2022 ausgesprochen. Damit ist die Anwendung zur Beizung von Mais-Saatgut in einem Zeitraum von exakt 120 Tagen möglich. Die bundesweit zugelassene Korit-Menge ist auf 1.200 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 6.860 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Beizmittel zur Saatgutbehandlung vor der Saat darf auf Freiland-Maisanbauflächen eingesetzt werden deren Verwendungszweck für die Saatgutproduktion sowie für Züchtungs- und Sortenversuche bestimmt ist. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt exakt 87,5 ml/Saatguteinheit (entspricht 0,6 Liter/100 kg Saatgut). Der maximale Mittelaufwand von 175 ml/ha (entsprechend maximal 2 Saatgut-Einheiten pro ha, eine Einheit entspricht 50.000 Korn) darf nicht überschritten werden. Hinweis: Für Sortenversuche kann diese Aussaatstärke geringfügig überschritten werden.
Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.