Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Bekämpfung der Kirschessigfliege in der Weinrebe
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.06.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel Surround (Wirkstoff: Aluminiumsilikat) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in der Weinrebe beschränkt deren Nutzung als Tafel- und Keltertraube vorgesehen ist.
Die Zulassung wird auf den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 28. Oktober 2021 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 40.000 kg begrenzt und ist damit ausreichend für eine Anbaufläche von etwa 850 ha (bei 2 Behandlungen).
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Surround darf im Freiland bei Beginn des Fluges nach Warndienstaufruf und im Entwicklungsbereich der Kultur zwischen BBCH 81 bis BBCH 89 gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der genannten Kultur und je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Ein Behandlungsabstand zwischen diesen beiden Behandlungen wurde nicht festgelegt - bei Abwaschung durch Regen ist der Belag zu erneuern.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 24 kg pro ha in 300 bis 400 Liter Wasser/ha festgesetzt. Insgesamt darf der Einsatz von maximal 48 kg pro ha in der Kultur/Jahr nicht überschritten werden.
Die Wartezeit wurde mit „F“ festgelegt und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.