Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Bekämpfung des Pflaumenwicklers
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.05.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel Insegar (Wirkstoff: Fenoxycarb) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana) in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Mai 2021 bis 11. September 2021 für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Insegar-Menge wird auf 5.400 kg begrenzt und ist damit ausreichend für eine Anbaufläche von insgesamt etwa 4.500 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel Insegar darf nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf als Sprühanwendung im Freilandanbau der o.g. Kulturen im Entwicklungszeitraum der o.g. Kulturen von BBCH 72 bis BBCH 85 gegen Eier und schlüpfende Larven des Pflaumenwicklers eingesetzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den o.a. Kulturen und je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den beiden möglichen Behandlungen muss mindestens 14 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 0,2 kg/ha je mKronenhöhe (maximal 0,6 kg/ha) und in max. 500 Liter Wasser/ha je mKronenhöhe. Insgesamt darf die Gesamtausbringmenge von maximal 1,2 kg/ha (bei 2 Behandlungen) nicht überschritten werden. Die Wartezeiten im Freilandanbau von Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode (Freiland) wurde auf exakt 28 Tage festgelegt.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.