Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Jungpflanzenanzucht von Salate und Kräuter
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 29.03.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Fonganil Gold mit den Wirkstoff Metalaxyl-M befristet zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Salate und Kräuter zur Bekämpfung von Falsche Mehltaupilze in der Jungpflanzenanzucht beschränkt
Die Zulassung von Fonganil Gold wird für die Zeit vom 28. März 2022 bis zum 25. Juli 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge ist auf insgesamt auf 2.500 kg begrenzt. Diese Menge ist bundesweit auf 300 Liter begrenzt und damit zur Behandlung von Kräuter-Jungpflanzen und Salat-Jungpflanzen auf insgesamt 120 ha ausreichend.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Fonganil Gold darf im Gewächshaus in der Jungpflanzenerzeugung von Salate, Kräuter bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome in der Jungpflanzenanzucht ab BBCH 12 gegossen werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 0,25 ml/m² in 2,0 Liter Wasser/m² festgelegt. Die Wartezeit „XF“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.