Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Jungpflanzenanzucht von Tomaten
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.02.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in der Jungpflanzenanzucht von Tomaten gegen Falscher Mehltau im Gewächshaus beschränkt.
Die Zulassung von Fonganil Gold wird für die Zeit vom 2. Februar 2022 bis zum 1. Juni 2022 ausgesprochen. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 200 Liter ist damit ausreichend zur Behandlung von Tomaten-Jungpflanzen auf einer Fläche von insgesamt 80 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Fonganil Gold darf bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome ab BBCH 12 im Gewächshaus gegen Falscher Mehltau gegossen werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 0,25 ml/qm in 2,0 Liter Wasser/qm. Die Wartezeit „XF“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.