Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Saatgutbehandlung in Zuckermais
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.11.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel MaximXL (Wirkstoffe: Fludioxonil und Metalaxyl-M) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf die Saatgutbehandlung gegen Pythium-Arten, Fusarium-Arten und Auflaufkrankheiten in Zuckermais beschränkt.
Die Zulassung für 120 Tage erteilt. Bei den exakten Zeiträumen und bei der jeweils bundesweit zugelassenen Mittelmenge muss wie folgt differenziert werden:
I. Zur Produktion von Saatgut in der Zeit vom 01. Dezember 2021 bis zum 30. März 2022. Die zugelassene Menge wird auf 40 Liter ausreichend für eine Fläche zur späteren Aussaat von ca. 1.280 ha begrenzt.
II. Zur Produktion von Saatgut, das ausschließlich für die innergemeinschaftliche Verbringung in die Mitgliedstaaten Österreich, Frankreich, Spanien und Italien vorgesehen ist in der Zeit vom 10. November 2021 bis zum 09. März 2022. Die zugelassene Menge wird auf 110 Liter für eine Fläche zur späteren Aussaat von ca. 3.500 ha begrenzt.
III. Eine innergemeinschaftliche Verbringung von gebeiztem Saatgut aus den Mitgliedstaaten Frankreich und Ungarn nach Deutschland in der Zeit vom 10. November 2021 bis zum 09. März 2022. Die zugelassene Menge wird auf 40 Liter ausreichend für eine Fläche zur späteren Aussaat von ca. 1.280 ha begrenzt.
IV. Zur Aussaat des unter I produzierten und unter III importierten Saatgutes in Deutschland in der Zeit vom 01. April 2022 bis zum 29. Juli 2022. Die zugelassene Menge wird auf 80 Liter ausreichend für eine Fläche von ca. 2.560 ha begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
MaximXL darf vor der Saat (BBCH 00) auf Saatgut angewendet werden gegen Fusarium-Arten, Pythium-Arten, Auflaufkrankheiten auf Zuckermais der verwendet wird
- zur Produktion von Saatgut: In Räumen zur anschließenden Aussaat im Freiland
- zur Produktion von Saatgut zum Export: In Räumen zum anschließenden Export
- zum Import von gebeiztem Saatgut: Aussaat im Freiland
- zur Aussaat im Freiland: Aussaat im Freiland
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 12,5 ml Produkt pro Einheit Saatgut festgelegt. Als maximaler Mittelaufwand wurden 31,25 ml Produkt/ha (entsprechend maximal 2,5 Saatgut-Einheiten pro ha; 1 Einheit umfasst 50.000 Korn).
Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft und ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.