Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für die Sonnenblumen-Saatgutbehandlung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.11.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel Apron XL (Wirkstoff: Metalaxyl-M) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf die Behandlung von Sonnenblumensaatgut gegen Pythium Arten und Falschen Mehltau sowie auf das Inverkehrbringen des gebeizten Saatgutes beschränkt.
Bei den exakten Zeiträumen der Zulassung und bei der jeweils bundesweit zugelassenen Mittelmenge muss wie folgt differenziert werden:
I. Zur Produktion von Saatgut (Antrag 2, AZ 200.21320.0.357082) in der Zeit vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. März 2022. Die zugelassene Menge wird auf 40 Liter ausreichend für 13,3 Tonnen Saatgut zur späteren Aussaat auf einer Fläche von ca. 3.600 ha begrenzt.
II. Zur Produktion von Saatgut in der Zeit vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. März 2022 (Antrag 1, AZ 200.21320.0.356543), das ausschließlich für die innergemeinschaftliche Verbringung in andere Mitgliedstaaten vorgesehen ist, die ihrerseits Notfallzulassungen oder Genehmigungen zur Verwendung des gebeizten Saatgutes erteilt haben. Die zugelassene Menge wird auf 150 Liter ausreichend für eine Saatgutmenge von ca. 50 Tonnen und eine Fläche von ca. 13.300 ha begrenzt. Die entsprechenden
Mengen gehen aus der folgenden Tabelle hervor:
Tabelle 1: Mengen zur Verbringung des gebeizten Saatgutes in andere Mitgliedstaaten
Mitgliedstaat | Kultur | Menge Saatgut Tonnen | Fläche ha | Menge Produkt Liter |
Italien | Sonnenblume | 16,67 | 4.444 | 50 |
Rumänien | Sonnenblume | 16,67 | 4.444 | 50 |
Ungarn | Sonnenblume | 16,67 | 4.444 | 50 |
Summe | 50,01 | 13.332 | 150 |
III. Zur innergemeinschaftlichen Verbringung von gebeiztem Saatgut nach Deutschland in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2022 (Antrag 3, AZ 200.21320.0.357085). Die zugelassene Menge wird auf 150 Liter ausreichend für eine Saatgutmenge von ca. 50 Tonnen für eine Fläche von ca. 13.300 ha begrenzt. Die innergemeinschaftliche Verbringung ist nach dem jetzigen Stand lediglich aus Rumänien und Ungarn möglich. Die entsprechenden Mengen gehen aus der folgenden Tabelle hervor:
Tabelle 2: Mengen zur Verbringung von gebeiztem Saatgut nach Deutschland
Mitgliedstaat | Kultur | Menge Saatgut Tonnen | Fläche ha | Menge Produkt Liter |
Rumänien | Sonnenblume | 16,67 | 4.444 | 50 |
Ungarn | Sonnenblume | 33,34 | 8.888 | 100 |
Summe | 50,01 | 13.332 | 150 |
IV. Zur Aussaat des unter I. produzierten und unter III. importierten Saatgutes (Antrag 4, AZ 200.21320.0.357086) in Deutschland vom 1. April 2022 bis zum 29. Juli 2022. Die zugelassene Menge wird auf 190 Liter ausreichend für eine Saatgutmenge von ca. 63,3 Tonnen für eine Fläche von ca. 16.900 ha begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Apron XL darf vor der Saat (BBCH 00) auf Saatgut der Sonnenblume angewendet werden gegen Pythium spec., Falscher Mehltau das verwendet wird
- zur Produktion von Saatgut: In Räumen zur anschließenden Aussaat im Freiland
- zur Produktion von Saatgut zum Export: In Räumen zum anschließenden Export
- zum Import von gebeiztem Saatgut: Aussaat im Freiland
- zur Aussaat im Freiland: Aussaat im Freiland
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 300 ml/dt Saatgut in 500 bis 1.800 ml Wasser/dt Saatgut; 3,7 kg Saatgut/ha, entsprechend 11,1 ml Mittelaufwand/ha.
Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft und ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.