Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für eine Gewächshausanwendung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.05.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Fonganil Gold mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Zierpflanzen (Topfpflanzen) gegen Pythium-Arten im Gewächshaus wie nachfolgend beschrieben beschränkt.
Die Zulassung von Fonganil Gold wird für die Zeit vom 1. Juni 2020 bis zum 28. September 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 2000 Liter ausreichend für ca. 250 ha Gewächshausfläche begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen Pythium-Arten darf in Zierpflanzen (Topfpflanzen) in sog. Halbfertigware im Gewächshaus bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome gegossen werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand wird wie folgt gestaffelt:
- 6,8 Liter/ha (bei Topfgrößen mit einem Durchmesser von bis zu 9 cm)
- 11,0 Liter/ha (bei Topfgrößen mit einem Durchmesser von 10-14 cm)
- (Gießbehandlung mit 13 ml Produkt pro hl Wasser (0,013%))
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.