Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für eine Gewächshausanwendung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.03.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Verimark (Wirkstoff Cyantraniliprole) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kleine Kohlfliege in Kopfkohlen und Blumenkohlen zur Jungpflanzenanzucht und anschließendem Auspflanzen (Freiland und Gewächshaus) beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 11. März 2021 bis zum 8. Juli 2021 ausgesprochen. Damit ist die jeweilige Anwendung in einem Zeitraum von exakt 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Verimark-Menge wird auf 3.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für rund 5.000 ha (bei 40.000 Pflanzen pro ha).
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Gewächshaus im Kulturentwicklungszeitraum von BBCH 12 bis BBCH 15 gegossen werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 15 ml/1.000 Pflanzen in 2 bis 3 Liter Wasser pro 1.000 Pflanzen. Der maximale Mittelaufwand darf 600 ml/ha (entspr. maximal 40.000 Pflanzen pro ha) nicht überschreiten. Die Wartezeit wurde mit „F“ festgesetzt und ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.