Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Fonganil Gold im Gewächshaus
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 02.06.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Fonganil Gold mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M befristet zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Pythium-Arten Zierpflanzen (Topfpflanzen) beschränkt.
Die Zulassung von Fonganil Gold wird für die Zeit vom 1. Juni 2022 bis zum 29. September 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge ist ausschließlich auf die Anwendung in Zierpflanzen (Topfpflanzen) gegen Pythium-Arten im Gewächshaus beschränkt. Die zugelassene Menge wird auf 1.600 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Das Ausbringen von Fonganil Gold darf nach dem Topfen bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome im Gewächshaus gegossen werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 6,8 Liter/ha (bei Topfgrößen mit einem Durchmesser von bis zu 9 cm) oder 11 Liter/ha (bei Topfgrößen mit einem Durchmesser von 10-14 cm) (Gießbehandlung mit 13 ml Produkt/hl Wasser (0,013 %)). Die Wartezeit „XN“ ist ohne Bedeutung.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.