Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Freiland- und Gewächshaus-Feldsalat
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.02.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat PROMAN (BCP222H) (Wirkstoff Metobromuron) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat vorgesehen ist.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 26. Februar 2021 bis zum 25. Juni 2021 ausgesprochen. Damit ist die jeweilige Anwendung in einem Zeitraum von exakt 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene PROMAN-Menge wird auf 1.200 Liter begrenzt
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf bis BBCH 05 vor dem Auflauf unmittelbar nach der Saat gespritzt werden. Das Entwicklungsstadium der Kultur muss BBCH 00 sein, das Entwicklungsstadium des Schadorganismus: darf BBCH 12 nicht überschreiten. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Bei der Wartezeit muss differenziert werden. Für die Freilandanwendung wurden 42 Tage, nach der Gewächshausanwendung wurden 60 Tage festgelegt.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.