Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Kernobst
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.07.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel CURATIO (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Blattfallkrankheit Marssonina coronaria und Regenfleckenkrankheit/Fliegenschmutzkrankheit im Kernobst beschränkt.
Die Zulassung wird auf den Zeitraum vom 7. Juli 2021 bis zum 3. November 2021 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 63.000 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
CURATIO darf im Freiland bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf im Entwicklungsbereich der Kultur ab BBCH 79 und hier unter folgenden Bedingungen: Ab einem „Fruchtdurchmesser bis 40 mm; Frucht steht aufrecht; T-Stadium: Fruchtunterseite und Stiel bilden ein T“ gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in Kernobst und je Jahr auf 3 Anwendungen begrenzt. Insgesamt sind für Kernobst bzw. je Jahr 15 Behandlungen möglich. Ein Behandlungsabstand zwischen den Behandlungen muss 1 Tag betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Bei der Aufwandmenge wurde festgesetzt auf 6 Liter pro ha und m Kronenhöhe, Wasseraufwand 500 Liter pro ha und m Kronenhöhe. Maximal dürfen 18 Liter pro ha (bezogen auf drei m Kronenhöhe) ausgebracht werden. Die Wartezeit wurde auf exakt 30 Tage festgelegt.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.