Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für NeemAzal-T/S in Kartoffeln (ökologischer Anbau)
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 21.04.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat NeemAzal-T/S mit dem Wirkstoff Azadirachtin befristet zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Kartoffelkäfer in Kartoffeln (ökologischer Anbau) beschränkt.
Die Zulassung von NeemAzal-T/S wird für die Zeit vom 2. Mai 2022 bis zum 29. August 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge ist auf insgesamt auf 5.000 Liter begrenzt. Diese Menge ist ausreichend für ca. 1.000 ha Behandlungsfläche.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Das Ausbringen von NeemAzal-T/S darf gespritzt werden gegen Kartoffelkäfer (im Larvenstadium L1 bis L3) in Kartoffeln (ökologischer Anbau) nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 4 Anwendungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 2,5 Liter/ha. Die Wartezeit beträgt exakt 4 Tage.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.