Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Ölkürbis-Saatgut
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.03.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Flowbrix mit dem Wirkstoff Kupferoxychlorid zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Auflaufkrankheiten an Ölkürbis-Saatgut (Beizanwendung) beschränkt das zur Ölgewinnung und zum Verzehr angebaut wird.
Die Zulassung von Flowbrix wird für die Zeit 23. März 2020 bis zum 20. Juli 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 6,6 Liter beschränkt. Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht erlaubt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen Auflaufkrankheiten in Ölkürbis darf im Freilandanbau vor der Saat (BBCH 00) in Ölkürbis eingesetzt werden der zur Ölgewinnung und zum Verzehr angebaut wird.
Die maximale Anzahl Anwendungen gegen Auflaufkrankheiten ist in dieser Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 330 ml pro 100 kg Saatgut. Maximal dürfen 5 kg Saatgut je ha ausgebracht werden.
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.