Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Winterraps
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat TMTD 98% Satec mit dem Wirkstoff Thiram zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Auflaufkrankheiten in Winterraps beschränkt.
Die Zulassung von TMTD 98% Satec wird für die Zeit vom 15. Juli 2020 bis zum 11. November 2020 für 120 Tage ausschließlich zur Aussaat des bereits in 2019 mit Thiram gebeizten Rapssaatgutes erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Menge wird auf 1.300 kg TMTD 98% Satec begrenzt. Das damit gebeizte und zur Aussaat vorliegende Saatgut entspricht einer Menge von 326.160 kg.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Als Anwendungszeitpunkt wurde „zur Aussaat von bereits gebeiztem Saatgut“ festgelegt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 4 g/kg Saatgut, entspricht max. 20 g/ha. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.