Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung gegen Birnenblattsauger
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 18.01.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Surround (Wirkstoff Aluminiumsilikat) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Birnenblattsauger (Cacopsylla spec.) in Birne beschränkt.
Die Zulassung von Surround wird für die Zeit vom 1. Februar 2022 bis zum 31. Mai 2022 ausgesprochen. Damit ist die Anwendung in der genannten Kultur in einem Zeitraum von exakt 120 Tagen möglich. Die bundesweit zugelassene Surround-Menge ist auf 17.920 kg begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 1.400 ha Anbaufläche.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf bei Flugbeginn der adulten Birnenblattsauger nach Warndienstaufruf im Spätwinter/frühen Frühjahr im Freiland-Birnenanbau bis BBCH 65 der Kultur gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 4 Anwendungen begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt exakt 16 kg/ha und m Kronenhöhe in max. 400 Liter/ha Wasser und m-Kronenhöhe. Maximal dürfen 32 kg/ha (maximal 2m Kronenhöhe) je Behandlung eingesetzt werden.
Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.