Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung im Hopfen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.04.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Exirel (Wirkstoff Cyantraniliprole) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Liebstöckelrüssler in Hopfen beschränkt:
Die Zulassung wird für die Zeit vom 9. April 2021 bis zum 6. August 2021 ausgesprochen. Damit ist die Anwendung in einem Zeitraum von exakt 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Exirel- Menge wird auf 1.500 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 2.000 ha Hopfen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Freiland-Hopfenanbau zur Bekämpfung des „Liebstöckelrüssler“ (Entwicklungsstadium: Imago) im Kulturentwicklungsbereich BBCH 11 bis 19 nach Warndienstaufruf und nur auf Flächen mit Starkbefall und in Form einer Einzelpflanzenbehandlung gegossen werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 0,375 ml pro Stock in 0,25 Liter Wasser pro Stock. Die maximale Ausbringmenge von 750 ml/ha (2.000 Stöcke/ha) darf nicht überschritten werden. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.