Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 29.11.2021
Aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission stehen in vielen Kulturen keine Metalaxyl-M-haltige Mittel mehr zur Saatgutbehandlung für die Aussaat im Freiland zur Verfügung.
Deshalb hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für Apron XL (Wirkstoff: Metalaxyl-M) eine Zulassung für Notfallsituationen gegen Pythium-Arten und Falschen Mehltau in Sonnenblume im Ackerbau erteilt.
Das Mittel kann vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. März 2022 mit 300 ml/dt Saatgut in 500 bis 1.800 ml Wasser/dt Saatgut (3,7 kg Saatgut/ha, entsprechend 11,1 ml Mittelaufwand/ha) gebeizt werden. Wartezeit. F. Das behandelte Saatgut darf in der Zeit vom 1. April bis zum 29. Juli 2022 im Freiland zur Aussaat kommen.
Achtung: Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s (NH681). Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).