Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung nach Artikel 53 für Kernobst
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 06.08.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat CURATIO (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) vom 26. Juli bis zum 23. November 2019 befristet für 120 Tage gegen Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) und Regenfleckenkrankheit/Fliegenschmutzkrankheit in Kernobst im Freiland zugelassen.
Das Mittel kann ab Fruchtdurchmesser bis 40 mm (BBCH 74) mit 6 Liter/ha und m Kronenhöhe (maximal 18 Liter/ha bezogen auf 3m Kronenhöhe), Wasseraufwand 500 Liter/ha und m Kronenhöhe, bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und 15 Behandlungen je Jahr im Abstand von einem Tag. Die Wartezeit beträgt exakt 30 Tage.
Achtung: Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten reduzierte Abstände: 50%-15m, 75%-10m, 90%-5m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.