Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung nur für Starkbefallsflächen in Kartoffeln
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.01.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat FORCE EVO (Wirkstoff: Tefluthrin) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Kartoffeln gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) auf Starkbefallsflächen beschränkt.
Die Zulassung von FORCE EVO wird für die Zeit vom 01. Februar 2022 bis zum 31. Mai 2022 ausgesprochen. Der Einsatz ist nur für Kartoffeln auf Starkbefallsflächen vorgesehen. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 80.000 kg begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 5.000 ha Starkbefallsflächen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung - Kartoffeln
FORCE EVO darf im Freilandanbau von Kartoffeln deren Verwendungszweck als Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffeln festgelegt ist mittels Granulatstreuer direkt in die offene Furche gestreut werden. Das Mittel zur Bekämpfung von Drahtwürmern darf explizit zum Zeitpunkt des Larvenstadiums dieser Schadorganismen beim Legen der Kartoffeln in BBCH 00 mit dem Granulatstreuer direkt in die offene Furche gestreut werden. Dabei ist auf eine sofortige vollständige Bedeckung zu achten. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 16 kg/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.