Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung von Mospilan in Zucker- und Futterrüben
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.04.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung zur Bekämpfung von Blattläusen (Larven und Imagines) als Virusvektoren in Zuckerrübe und Futterrübe beschränkt.
Die Zulassung von Mospilan SG wird für die Zeit vom 18. April 2019 bis zum 15. August 2019 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 6250 kg begrenzt und ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von 25000 ha
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf als Bandbehandlung im Freiland gespritzt werden. Der Einsatz erfolgt im BBCH 12-39 der Kultur nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung beschränkt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 250 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha.
Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft. Und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht in beiden Kulturen nicht erforderlich.
Hinweis: Sämtliche Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.