Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Bekämpfung des Pflaumenwicklers
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Insegar mit dem Wirkstoff Fenoxycarb zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen den Pflaumenwickler (Cydia funebrana) in Pflaume, Zwetsche und Mirabelle beschränkt.
Die Zulassung von Insegar wird für die Zeit vom 15. Mai 2020 bis zum 11. September 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 5.400 kg begrenzt und ist damit ausreichend für etwa 4.500 ha Anbaufläche.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel für den Freilandanbau von Pflaume, Zwetsche und Mirabelle (Spätsorten) zur Bekämpfung des Pflaumenwickler (Cydia funebrana) darf nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gegen Eier und schlüpfende Larven im Stadium der Kultur im BBCH 72-85 gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 0,2 kg/ha und je m Kronenhöhe (max. 0,6 kg/ha) in max. 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Insgesamt dürfen maximal 1,2 kg/ha (bei 2 Behandlungen) nicht überschritten werden. Die Wartezeiten in Pflaume, Zwetsche und Mirabelle 28 Tage
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.